Inklusion und Nachteilsausgleich statt Förderschule

Ort:  Jugendherberge „Horner Rennbahn“, 22111 Hamburg, Rennbahnstr. 100, Raum „Wandsbek“

Termin: Freitag, 14. September 2012, 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Moderation: Elisabeth Bahlmann

Besonders die ältere Generation hat bezüglich des Umgangs mit ihrem Stottern an der Schule meistens keine guten Erinnerungen. Inzwischen hat sich wenigstens die rechtliche Lage verändert. Nach der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die 2009 in Deutschland in Kraft trat, haben alle Behinderten das Recht auf Inklusion, d.h. in eine Regelschule integriert zu werden. So dürfen stotternde Schüler nicht mehr gegen den Willen ihrer Eltern an eine Förderschule verwiesen werden.

Stotternde Schüler haben außerdem das Recht auf Nachteilsausgleich; das heißt, wenn sie nicht dazu fähig sind, ihre Leistung durch Sprechen zu erbringen, können sie es auf andere Art und Weise tun.

Auf der Podiumsdiskussion wollen wir uns mit dieser Rechtslage und ihren Problemen bei der Umsetzung beschäftigen. Teilnehmen werden ein 22-jähriger Physikstudent, eine Logopädin, eine Vertreterin der Hamburger Schulbehörde aus dem Referat Inklusion, ein Sprachheillehrer und ein akademische Sprachtherapeut und Lehrbeauftragte an der Universität München.