Allgemeine Geschäftsbedingung 47. Kongress Stottern & Selbsthilfe 2020 in Dortmund
Allgemeine Geschäftsbedingung der Stotterer-Selbsthilfe Dortmund GbR für den 47. Kongress Stottern & Selbsthilfe in Dortmund (24. bis 27.09.2020)
Stand: Mai 2020
Bitte lese diese Bedingungen aufmerksam durch, bevor du deine Teilnahme am 47. Kongress Stottern & Selbsthilfe in Dortmund (24. bis 27.09.2020) buchst. Mit deiner Buchung erklärst du zugleich dein Einverständnis mit den nachfolgenden Bedingungen, sowie an diese gebunden zu sein.
1. Anmeldung und Zahlung
a) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich per Online-Formular über die Webseite www.stottern-der-kongress.de. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur sofortigen Zahlung der Teilnahmegebühr. Die Vergabe der Plätze erfolgt chronologisch nach Buchungseingang. Erfolgt die Zahlung nicht spätestens 14 Tage nach Eingang der Anmeldung behalten wir uns das Recht vor, die Anmeldung zu stornieren.
b) Wird die Teilnahmemöglichkeit für bereits angenommene Bewerber der Aktion »47 für 47« ausgewählt, ohne dass eine schriftliche Zusage des Kongress-Organisations-Teams vorliegt, wird die Anmeldung als gegenstandslos betrachtet und aus dem Anmelde-System gelöscht. Bewerbungen, die nach der angegebenen Bewerbungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
2. Ausfall der Veranstaltung
Bei Ausfall der Veranstaltung aus wichtigem Grund werden die Teilnehmenden unverzüglich unterrichtet und die Teilnahmegebühr, bei vorab Zahlung, ohne Abzug zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Stornierung
Bis zum 19.06.2020 ist eine Stornierung der Buchung kostenfrei möglich. Ab dem 20.06.2020 wird eine Stornierung der Buchung mit 100 % des Teilnahmebeitrages berechnet. Kann der Platz jedoch noch anderweitig vergeben werden, wird der Betrag komplett zurückerstattet.
4. Sicherheit
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Jeder Teilnehmende übernimmt die Verantwortung für sein Handeln und seine Erfolge bzw. Misserfolge selbst.
5. Haftung
Die Stotterer-Selbsthilfe Dortmund GbR, der Landesverband Stottern & Selbsthilfe NRW e.V. oder die Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V. haften nicht für entstandene Schäden, Diebstähle oder dergleichen, die auf den Veranstaltungen eintreten, soweit es sich um einen Fall der einfachen Fahrlässigkeit seitens der GbR bzw. der genannten Vereine handelt.
6. Datenschutz und Recht am eigenen Bild
a) Die Teilnehmenden willigen darin ein, dass personenbezogene Daten gespeichert, ggf. an die anderen Teilnehmenden weitergeleitet und zum Zwecke der Mitgliederverwaltung und Mitgliedergewinnung von der Stotterer-Selbsthilfe Dortmund GbR, des Landesverbandes Stottern & Selbsthilfe NRW e.V., sowie der Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V. genutzt werden. Andernfalls teilt der Teilnehmende unter
b) Der Kongress wird per Fotokamera dokumentiert und ggf. werden Bilder dieser Veranstaltungen in den Vereinsmedien der Stotterer-Selbsthilfe veröffentlicht – falls dies nicht erwünscht ist, müssen die Teilnehmenden den Veranstalter vorab unter
c) Für den Kongress wird ein WhatsApp-Kongress-Service angeboten, der tagesaktuell die wichtigsten Informationen zum Kongress-Besuch liefert. Die von den Teilnehmenden hierfür angegebene Mobiltelefonnummer wird nur für den WhatsApp-Kongress-Service verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Teilnehmende haben jederzeit die Möglichkeit, sich mit der Nachricht »Abmeldung« an den WhatsApp-Kongress-Service von diesem abzumelden. Die Mobiltelefonnummer wird dann gelöscht.
7. Kongress-Shirt
Das Kongress-Shirt ist von der Rückgabe ausgeschlossen.
8. Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Dortmund.
Wir danken für die finanzielle Unterstützung durch die GKV-Selbsthilfeförderung-NRW, ohne die eine Veranstaltung des Kongresses, in dieser Art und Weise nicht möglich wäre: AOK Nordwest, AOK Rheinland/ Hamburg, BKK-Landesverband Nordwest, Knappschaft, IKK classic, Barmer Ersatzkasse